Definitionen und Fachbegriffe der Eventbranche einfach erklärt:
GEMA
Die Abkürzung bedeutet „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, vertritt als solche die Urheberrechte ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) und sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke bzw. ihres geistigen Eigentums entlohnt werden. Dafür erteilt sie Musiknutzern wie Veranstaltern, Lokalen, Geschäften, usw. Bewilligungen für die Nutzung dieser Werke und verteilt die Einnahmen daraus an die jeweiligen Rechteinhaber.
Die Darbietung geschützter Musik und geschützter Texte, außerhalb des privaten Rahmens, gilt als öffentliche Aufführung und dafür benötigt man eine Lizenz, diese wird in Deutschland von der GEMA gegen Entgelt erteilt.
Hier findest du den Link zur GEMA Webseite
Ähnliche Aufgaben übernimmt die AKM in Österreich, die SUISA in der Schweiz und in Italien die SIAE.
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