Definitionen und Fachbegriffe der Eventbranche einfach erklärt:
Catering-Rider
In der Veranstaltungsbranche wird ein Dokument mit detaillierten Angaben zu den Catering-Wünschen eines Künstlers als Catering-Rider bezeichnet.
Das Künstler- oder Artist-Catering ist in der Regel vom örtlichen Veranstalter anhand des Catering-Riders auf seine Kosten bereitzustellen. Der Catering-Rider ist häufig integrierter Vertragsbestandteil für den Auftritt eines Künstlers.
Er kommt meist bei größeren Produktionen, mit mehr als 10 Personen (Künstler + Crew), oder bei sehr umfangreichen oder ausgefallenen Anforderungen, zum Einsatz. Bei kleineren Produktionen sind die Catering-Anforderungen häufig Teil des Künstlervertrages oder sie werden in der Bühnenanweisung festgehalten.
Der sogenannte Hospitality-Rider ist in der Regel noch etwas umfangreicher und enthält neben dem Catering auch Anforderungen bezüglich Garderoben, Backstage, Security, Transport, etc.
Ein Catering-Rider enthält meist folgende Angaben und Anforderungen:
Anzahl der zu verpflegenden Personen
Grober Zeitplan für das Catering
Spezielle Anforderungen (Vegetarier, Veganer, Low-Carb, etc.)
Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten
Die gewünschten Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen,..)
Konkrete Menüwünsche oder -vorschläge
Getränkeanforderungen
Wünsche bezüglich Obst, Snacks, Süßigkeiten, Knabberzeug, u.Ä.
Take-Away Mahlzeiten und Anforderungen (z.B. Sandwiches und Getränke für den Nightliner)
Gewünschte Ausstattung der Catering-Räume (Tischdecken, Deko, etc.)
Gewünschtes Equipment (Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Geschirr, etc.)
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