Definitionen und Fachbegriffe der Eventbranche einfach erklärt:
Catering
Der Begriff kommt vom englischen Verb „to cater“, was soviel bedeutet wie „verpflegen“ bzw. „Lebensmittel liefern“. Catering steht daher für die Lieferung und Verpflegung mit Lebensmitteln und Getränken an einem beliebigen Ort.
Bei Veranstaltungen unterscheidet man zwischen dem Event-Catering für die Gäste, welches im privaten Bereich oft auch als Partyservice bezeichnet wird und dem Crew- oder Artist-Catering, welches in der Regel im Backstage-Bereich für Crew und Künstler bereit gestellt wird.
Die Anforderungen der Künstler für die Verpflegung werden dem Veranstalter meist mit dem sogenannten Catering-Rider mitgeteilt.
Die Firma, welche das Catering bereitstellt, wird als Caterer bezeichnet. Diese liefert meist nicht nur die Speisen und Getränke, sondern auch das nötige Equipment für die Essensausgabe und die Einnahme der Speisen. Dies reicht je nach Vereinbarung von Geschirr, Besteck, Gläsern, Warmhaltebehältern und Tischwäsche bis hin zu Kühlschränken, Kaffeemaschinen und Tischdekoration. Je nach Bedarf bringt der Caterer häufig auch eigene Köche mit, welche das Essen dann vor Ort frisch zubereiten oder fertigstellen. Ebenso wird auch benötigtes Service-Personal, wie Kellner oder Barmitarbeiter, in der Regel vom Caterer gestellt.
Je nach individueller Vereinbarung, erfolgt die Ausgabe der Speisen in der Regel entweder in Form eines Buffets, mit oder ohne Service am Gast, oder es wird nur angeliefert und der Veranstalter kümmert sich dann selbst um den Rest.
foto: naim-benjelloun
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