Definitionen und Fachbegriffe der Eventbranche einfach erklärt:
AKM
Die Abkürzung steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger.
In Österreich vertritt die AKM die Urheberrechte von Komponisten, Musiktextautoren und Musikverlegern. Sie erteilt Veranstaltern, Lokalen, Geschäften, etc. Bewilligungen für die Nutzung dieser Musik und verteilt die Einnahmen daraus an die jeweiligen Rechteinhaber.
Die Darbietung geschützter Musik und geschützter Texte, außerhalb des privaten Rahmens, gilt laut Urheberrecht als eine öffentliche Aufführung und dafür benötigt man eine Lizenz, welche in Österreich von der AKM gegen Entgelt erteilt wird.
Weitere Informationen zum Thema findest du in unserem Beitrag: AKM – Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
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Die jeweils zuständige Stelle in Deutschland ist die GEMA, in der Schweiz die SUISA und in Italien die SIAE.
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